Zeitlich beschränktes Verbot von Mährobotern
Mähroboter dürfen nur tagsüber betrieben werden, um Verletzungen der Tiere zu vermeiden.
Der Betrieb ist in folgenden Zeiten verboten:
01.03.-31.08., täglich von 18.00 - 07.00 Uhr
01.09.-31.10., täglich von 17.00 - 08.00 Uhr
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim hat eine …
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