Grunderwerbsteuer

Beschreibung

Die Grunderwerbssteuer entspricht einer Rechtsverkehrssteuer, die von den Bundesländern erhoben wird. Besteuert werden mit der Grunderwerbssteuer Rechtsvorgänge über inländische Grundstücke, wenn sich diese Vorgänge auf den Erwerb eines Grundstücks beziehen. Darunter fallen Kaufverträge oder sonstige Rechtsgeschäfte, deren Ziel die Übereignung eines Grundstücks ist. Zum anderen gehören auch Enteignungsverfahren, Zwangsversteigerungsverfahren und die Abänderung eines Gesellschafterbestandes. Die Höhe der Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland. In bestimmten Fällen ist es möglich, auf Antrag von der Grunderwerbssteuer befreit zu werden. Nach Zahlung der Grunderwerbssteuer erstellt das zuständige Finanzamt eine grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die besagt, dass die Eintragung des Kaufes in das Grundbuch aus steuerlicher Sicht gewehrt werden kann.