Baumfällgenehmigung
Beschreibung
Das Fällen eines Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Im öffentlichen und privaten Außenbereich kann die Fällung eines Baumes einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen. Die Fällung von Bäumen unterliegt dem allgemeinen Artenschutz. In manchen Städten oder Gemeinden unterliegen Bäume außerdem einer Baumschutzsatzung. Das Fällen eines Baumes kann daher gewissen Genehmigungsverfahren unterliegen.