Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Beschreibung

Arbeitgeber müssen bei jeder Lohnzahlung die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten, beim zuständigen Finanzamt der Betriebsstätte anmelden und dorthin abführen. Die konkreten Beträge dafür sind nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen der beschäftigten Person zu berechnen. Diese Daten sind in einer Datenbank der Finanzverwaltung als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale gespeichert.


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