Bestellung und Anerkennung von Sachverständigen

Beschreibung

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstatten Gutachten und erbringen andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Die Rechte und Pflichten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können durch Rechtsverordnungen oder Sachverständigenordnungen geregelt sein.