Bauleitplanung
Bebauungsplan Nr. 8 „Am Beygraben“ (Ortschaft Hönnersum) / 37. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zum B-Plan Nr. 8 Stand 28.10.2024
- Zusammenfassende Erklärung
- Planfassung Stand 30.10.2024
- Begründung zum B-Plan Nr. 8 "Am Beygraben" Stand 17.09.2024
- Planfassung B-Plan Nr. 8 "Am Beygraben" (schwarz/weiß und farbig) Stand 17.09.2024
- Begründung der 37. Änderung des FNP
- Planfassung der 37. Änderung des FNP (schwarz/weiß und farbig)
Bodenschutzkonzept (Röhrs & Herrmann, 07.06.2023)
Antwort zur Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde (Röhrs & Herrmann, 09.11.2023)
Schalltechnische Kurzstellungnahmen (DEKRA Automobil GmbH, 03.08.2023)
Fachbeitrag zum Artenschutz (Biodata GbR, 05.11.2022)
Schallimmissionsprognose (DEKRA Automobil GmbH, 23.09.2022)
Geotechnischer Bericht (Röhrs & Herrmann, 01.06.2023)
Bebauungsplan Nr. 15 Borsum - An der Filderkoppel
Für das Baugebiet "An der Filderkoppel" laufen aktuell vorbereitende Maßnahmen. Hierzu zählt neben dem Flächenerwerb auch der Rückbau einer ehemaligen Gärtnerei, bei welcher es sich um einen Altlastenstandort handelt.
Der Nachnutzung der ehemaligen Gärtnerei Zubke kommt dabei eine besondere Rolle zu. Die Regionale Handlungsstrategie des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser beschreibt unter Punkt 6 das Handlungsfeld Klima und Umweltschutz. Darunter fällt das strategische Ziel nachhaltige Nutzung von Grund und Boden. Die operativen Ziele (Sicherung und Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen bei der Nachnutzung von Altstandorten und Altablagerungen und Förderung der Innenentwicklung durch Neu-, Nach- und Umnutzung von leerstehenden Gebäuden, Brachflächen und Konversionsstandorten) werden von der durch die Gemeinde Harsum geplanten Maßnahme erfüllt. Durch den Rückbau der belasteten Gebäudesubstanz und den Bodenaustausch der ehemaligen Gärtnerei Zubke wird eine schädliche Fläche saniert, eine städtebauliche Verbesserung erreicht und ein in der Ortschaft bisher nicht vorhandenes Wohnangebot geschaffen. Durch die Berücksichtigung der beiden operativen Ziele trägt die geplante Nachnutzung zur Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategie des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser bei.
Dieser Rückbau und die Bodensanierung gehen voraussichtlich mit Kosten in Höhe von ca. 550.000 € einher. Das Land Niedersachsen und die Europäische Union unterstützen das Vorhaben finanziell mit insgesamt 227.434,67 €. Der Zuwendungsbescheid wurde der Gemeinde Harsum am 22.01.2020 durch Herrn Minister Lies vor Ort in Borsum ausgehändigt.
Mit dem Rückbau der ehamligen Gärtnerei wurde anschließend die Freimuth Abbruch und Recycling GmbH beauftragt, welche die Rückbauarbeiten bis voraussichtlich 30.04.2021 abgeschlossen haben wird.