Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.harsum.de veröffentlichten Website der Gemeinde Harsum.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 29.01.2024 durchgeführten Selbstbewertung.


Auf unserer Webseite stehen derzeit folgenden barrierefreien Optionen zur Verfügung

Ohne Maus navigieren

Sie haben die Möglichkeit, nicht nur die Maus, sondern auch die Tab-Taste zur Navigation unseres Menüs zu verwenden. Jeder Tab-Klick führt Sie einen Schritt weiter in der Navigation. Wenn Sie die gewünschte Seite erreichen, können Sie Enter drücken. Für das Scrollen stehen Ihnen die Pfeiltasten zur Verfügung.

Ausreichende Kontraste

Texte und grafische Elemente weisen klare Unterschiede zu ihrem Hintergrund auf. Insbesondere für Menschen mit Sehschwierigkeiten spielen ausreichende Kontraste eine entscheidende Rolle, da sie die Lesbarkeit von Texten und die Wahrnehmung von Inhalten wesentlich verbessern.

Responsive Webdesign

Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an.


Leider lässt sich nicht jedes Element auf unser Internetseite in vollem Umfang barrierefrei gestalten. Barrierefreiheit sehen wir als einen kontinuierlichen Prozess, und wir planen, unser Internetangebot auch künftig weiter anzupassen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Fehlende Alternativtexte / Untertitel

Nicht alle visuellen Elemente, darunter Bilder, Grafiken, sowie Audio- und Videodateien, sind momentan mit Alternativtexten oder Untertiteln versehen. Wir setzen uns fortlaufend dafür ein, fehlende Alternativen für bereits veröffentlichte Inhalte nachzurüsten. Gleichzeitig bieten wir bei neu hinzugefügten Inhalten umgehend entsprechende Alternativen an. Dieser Prozess erfolgt kontinuierlich. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Priorisierung informativer Inhalte bei bildlichen Elementen im Vergleich zu rein dekorativen Elementen. Videodateien werden in der Regel über die Plattform YouTube veröffentlicht, welche automatisch generierte Untertitel bereitstellt.

Linktexte

Wir streben an, Linktexte so aussagekräftig wie möglich zu gestalten. Leider ist dies jedoch nicht immer umsetzbar.

pdf-Dateien

Die von uns bereitgestellten PDF-Dateien, die direkt ausgefüllt werden können (wie beispielsweise Antragsformulare), sind leider nicht vollständig barrierefrei. In einigen Fällen fehlt ein Alternativtext, wenn ein auszufüllendes Feld ausgewählt wird, und die Navigation über die Tab-Taste führt nicht immer zu allen erforderlichen Feldern. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.

Hinweis:

Wir arbeiten derzeit an einer Neufassung des Internetauftritts der Gemeinde Harsum. Bei der Umstellung berücksichtigen wir die Barrierefreiheit, sodass unsere kommunalen Dienstleistungen und Formulare zukünftig nach technischen Möglichkeiten überwiegend barrierefrei zur Verfügung stehen.


Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29.01.2024 erstellt und zuletzt am 29.01.2024 aktualisiert.


Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter paul.michler@harsum.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.