B E K A N N T M A C H U N G
Bauleitplanung der Gemeinde Harsum:
Bebauungsplan Nr. 15 „An der Filderkoppel“ (Ortschaft Borsum) i.V.m. örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
- Satzungsbeschluss
- Inkrafttreten
Der Rat der Gemeinde Harsum hat in seiner Sitzung am 27.09.2022 den Bebauungsplan Nr. 15 „An der Filderkoppel“ (Ortschaft Borsum) gem. § 10 Abs. 1 des BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), sowie gem. § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) vom 17.12.2010, in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie die örtliche Bauvorschrift beschlossen.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 15 „An der Filderkoppel“ ist die Festsetzung von „Allgemeinen Wohngebieten“, von „Gemeinbedarfsflächen“ u.a. für eine Kindertagesstätte, von „Dörflichen Wohngebieten“ sowie von „Grünflächen“. Das Plangebiet umfasst rd. 6,8 ha. Die örtliche Bauvorschrift trifft im Neubaugebiet gestalterische Festlegungen u.a. zu den Dächern und zum Gebäudeumfeld.
Das Plangebiet befindet sich im Nordosten von Borsum östlich der „Feldstraße“, südlich der Verlängerung „Neisser Straße“ und nördlich der „Martinstraße“.
Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan „schwarz“ umrandet.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim tritt der Bebauungsplan Nr. 15 „An der Filderkoppel“ mit örtlicher Bauvorschrift in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 15 „An der Filderkoppel“ sowie die Begründung mit Umweltbericht und die örtliche Bauvorschrift können im Rathaus der Gemeinde Harsum, Fachbereich 3, Oststraße 27, 31177 Harsum während der folgenden Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden:
Montag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05127 / 405 – 160) können die Unterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Ebenso können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Harsum (www.harsum.de) eingesehen werden. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff „Harsum“ zu erreichen.
Auf die nachfolgend genannten Rechtsfolgen wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB (v. 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hingewiesen.
Unbeachtlich werden
1.) eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2.) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
3.) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 15 “An der Filderkoppel” schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird ebenfalls hingewiesen.
Harsum, den 10.02.2023
Litfin
Bürgermeister
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