Bebauungsplan Nr. 5 „Reitanlage Hüddessum“ (Ortschaft Hüddessum) i. V. m. örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung


Gemeinde Harsum
Der Bürgermeister


B E K A N N T M A C H U N G

Bauleitplanung der Gemeinde Harsum:


Bebauungsplan Nr. 5 „Reitanlage Hüddessum“ (Ortschaft Hüddessum) i.V.m. örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung

  • Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


1.) Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Harsum hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 mit Begründung und Umweltbericht und örtlicher Bauvorschrift gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, zeitgleich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


2.) Ziel und Zweck der Planung

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 5 „Reitanlage Hüddessum“ ist die Festsetzung eines „sonstigen Sondergebietes“ mit Zweckbestimmung „Reitanlage“. Das Plangebiet umfasst rd. 33.400 qm. Die örtliche Bauvorschrift trifft Festlegungen u.a. zur Dachneigung, Dachfarb, Fassadenfarbe, Einfriedungen und Werbeanlagen.

Der B-Plan Nr. 5 „Reitanlage Hüddessum“ soll den B-Plan Nr. 4 „Staatsacker“ ersetzen.


3.) Planbereich

Das Plangebiet befindet sich westlich der Ortschaft Hüddessum westlich der Landesstraße 411 / „Machtsumer Straße“.

Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz“ umrandet.


4.) Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 5 „Reitanlage Hüddessum“ mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

 

vom 29. September 2023 bis einschließlich 30. Oktober 2023


auf der Internetseite der Gemeinde Harsum (www.harsum.de) veröffentlicht werden. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff „Harsum“ zu erreichen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Harsum, Fachbereich 3, Oststraße 27, 31177 Harsum während der folgenden Öffnungszeiten

 

Montag                     von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                 von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag            von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag                       von  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

 

einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05127 / 405 – 160) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail (bauen@harsum.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per Post oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Reitanlage Hüddessum“ unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).


5.) Verfügbare Daten umweltbezogener Informationen


a.) Umweltbericht

Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:

Zum Schutzgut Mensch (Immissionen), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen), zum Schutzgut Boden und Fläche (Bodenarten, Bodenfunktionen, Filtervermögen, Schadstoffe), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).


b.) Fachgutachten (mit Umweltbezug)

- Schalltechnisches Gutachten (Büro für Schallschutz Busse, 07.09.2023)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (GEUM.tec, 30.08.2022)


c.) weitere umweltbezogene Informationen

- Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993
- Landschaftsplan der Gemeinde Harsum
- Interaktive Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz
- NIBIS-Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie

 

d.) Stellungnahmen der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

In den bislang vorliegenden Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden folgende umweltbezogene Themen behandelt.

 

Schutzgut Mensch:
Bundeswehr: Hinweis auf Emissionen durch Hubschraubertiefflugkorridor.

LGLN: Hinweis auf Kampfmittelauswertung.

Landkreis Hildesheim (Brandschutz): Hinweise zu Zufahrten für Lösch- und Rettungsfahrzeuge und zur Löschwasserversorgung.

Landkreis Hildesheim (Immissionsschutz): Hinweis auf Vorlage eines Schallimmissionsgutachtens sowie Berücksichtigung von Lichtimmissionen.

Landwirtschaftskammer Niedersachsen:  Hinweis auf Grenzabstände zwischen Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen und landwirtschaftlicher Fläche.

Wasserverband Peine: Hinweis auf Trinkwasserversorgungsleitung und Schutzabstände. Hinweis darauf, dass Direktentnahme von Löschwasser nicht möglich ist.

 

Schutzgut Arten und Biotope:
Landkreis Hildesheim (Untere Naturschutzbehörde): Hinweise zur Sicherung und Verortung von Kompensationsflächen und zum Ausführungszeitpunkt von Kompensationsmaßnahmen.

 

Schutzgut Boden und Fläche:
LBEG: Hinweis zu möglicherweise vorliegenden Bewilligungen gem. BBergG, Bergwerkseigentum und Salzabbaugerechtigkeiten.

Landkreis Hildesheim (Bodenschutz): Befürwortung des geplanten Bodenschutzkonzepts im Zuge der Ausführungsplanung.

 

Schutzgut Klima und Luft:

Landkreis Hildesheim (Untere Naturschutzbehörde): Anregung zur Festsetzung einer Solarpflicht für Dachflächen und Verkehrsflächen.


Harsum, den 22.09.2023
In Vertretung
(Lorenz)


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