Öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplans der Gemeinde
Harsum – 4. Runde
Die Gemeinde Harsum ist aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der nationalen Umsetzung in § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit
vom 06.11.2024 bis einschließlich 29.11.2024
auf der folgenden Internetseite veröffentlicht:
https://www.harsum.de/news/laermaktionsplan-der-gemeinde-harsum-4-runde/
Zusätzlich liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Harsum, Oststr. 27, Etage 3 Zimmer 17, 31177 Harsum, während der Öffnungszeiten (Mo., Mi., Do., Fr. von 08:30-12.00 Uhr sowie Mo. 14:00-18:00 Uhr und Do. 14:00-17:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.
Innerhalb der o. g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Harsum entgegengebracht werden. Die Stellungnahmen können elektronisch an info@harsum.de, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Litfin
Bürgermeister
28. Oktober 2024 von Maximilian Koch