Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 8 "Am Beygraben"
B E K A N N T M A C H U N G
Bauleitplanung der Gemeinde Harsum:
Bebauungsplan Nr. 8 „Am Beygraben“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (Ortschaft Hönnersum)
- Satzungsbeschluss
- Inkrafttreten
Der Rat der Gemeinde Harsum hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Bebauungsplan Nr. 8 „Am Beygraben“ mit örtlicher Bauvorschrift (Ortschaft Hönnersum) gem. § 10 Abs. 1 des BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), sowie gem. § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie die örtliche Bauvorschrift beschlossen.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Beygraben“ ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes für das ländliche Wohnen. Das Plangebiet umfasst rd. 1,4 ha. Die örtliche Bauvorschrift trifft Festlegungen u.a. zu Dach, Fassade und Nebenanlagen.
Das Plangebiet umfasst Flächen im Westen der Ortschaft Hönnersum, westlich der „Aloys-Kreye-Straße“. Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan mit schwarzer Umrandung gekennzeichnet.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim tritt der Bebauungsplan Nr. 8 „Am Beygraben“ mit örtlicher Bauvorschrift in Kraft.
Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Harsum (www.harsum.de) eingesehen werden. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff „Harsum“ zu erreichen.
Ebenso können der Bebauungsplan Nr. 8 „Am Beygraben“ mit örtlicher Bauvorschrift sowie die Begründung mit Umweltbericht im Rathaus der Gemeinde Harsum, Fachbereich 3, Oststraße 27, 31177 Harsum während der folgenden Öffnungszeiten von der Öffentlichkeit eingesehen werden:
Montag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Über den Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 8 „Am Beygraben“ mit örtlicher Bauvorschrift kann Auskunft verlangt werden.
Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05127 / 405 – 160) können die Unterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Auf die nachfolgend genannten Rechtsfolgen wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB v. 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hingewiesen:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 8 „Am Beygraben“ mit örtlicher Bauvorschrift schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird ebenfalls hingewiesen.