Am Donnerstag, den 07.03.2024 präsentierte Frau Dr. Regina Walther von der Klimaschutzagentur einen Vortrag mit dem Thema „Grüne Vorgärten statt Schottergärten.“
Fr. Dr. Walther zeigte den interessierten Zuhörern zunächst die Rechtslage auf. Denn Schottergärten sind nach dem öffentlichen Baurecht schlichtweg verboten!
Bei Verstößen gegen das öffentliche Baurecht kann die Bauaufsichtsbehörde Maßnahmen, wie beispielsweise den Rückbau, anordnen.
Danach ging Fr. Dr. Walther auf die Schäden für die Umwelt ein, die durch Schottergärten entstehen.
Schottergärten bieten keinen Lebensraum und die Steine heizen sich auf und der Boden kann nicht abkühlen. Unter dem Vlies bekommen u. a. Humusbildner wenig Luft, keine Nahrung und wandern ab. Außerdem lagert sich der Feinstaub auf den Steinen ab. Statt einer Bindung des Feinstaubes im Erdreich gelangt der Feinstaub wieder in die Luft.
Zu guter Letzt wurde noch Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Dazu gehören das Einpflanzen einheimischer Gehölze um strukturreichen Lebensraum für die Tierwelt zu bieten. Wild- und Kletterrosen sind bei Singvögeln als Schutzraum sehr begehrt, zum Dank vertilgen sie Mücken und Blattläuse. Hecken aus Holunder, Kornelkirsche oder Haselnuss sind Windschutz und Früchtelieferant zugleich.
Fazit
Schottergärten sind und bleiben verboten und schaden unserer Umwelt nachhaltig. Jeder kann effektiv etwas für eine lebenswerte Umwelt und das Mikroklima vor seiner Haustür tun. Nachhaltig angelegt, sparen klimafreundliche Vorgärten sogar Zeit und Geld.
Hier finden Sie noch weitere Handlungsempfehlungen der Klimaschutzagentur Hildesheim. Außerdem finden Sie eine Pflanzenliste für blühende Vorgärten, um sich selbst auszuprobieren.