In letzter Zeit kamen vermehrt Anfragen, ob Bäume zurückgeschnitten werden müssen, damit private Solaranalangen nicht beschattet werden. Die Tatsache allein, dass Bäume die Effizienz einer Solaranlage beeinträchtigen, gibt dem Erbauer nicht das Recht, vom Eigentümer die Beseitigung bzw. die Einkürzung von Ästen oder Bäumen zu verlangen. Anders ist es bei Ästen oder Zweigen, die auf private Grundstücke herüberragen. Hier ist dem Eigentümer des Baumes zunächst eine angemessene Frist zu gewähren, die Äste zu beseitigen. Nach Ablauf dieser Frist darf der Eigentümer des Grundstückes die Äste oder Zweige eigenständig abschneiden und behalten.