Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Harsum ist aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der
nationalen Umsetzung in § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet,
einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit
vom 06.11.2024 bis einschließlich 29.11.2024
hier veröffentlicht:
Lärmaktionsplan der Gemeinde Harsum 4. Runde
Zusätzlich liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Harsum, Oststr. 27, Etage 3 Zimmer 17, 31177 Harsum, während der Öffnungszeiten (Mo., Mi., Do., Fr. von 08:30-12.00 Uhr sowie Mo. 14:00-18:00 Uhr und Do. 14:00-17:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.