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Lärmaktionsplan der Gemeinde Harsum 4. Runde


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Harsum ist aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der

nationalen Umsetzung in § 47 a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verpflichtet,

einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der Zeit

vom 06.11.2024 bis einschließlich 29.11.2024

hier veröffentlicht:


Lärmaktionsplan der Gemeinde Harsum 4. Runde


Zusätzlich liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Harsum, Oststr. 27, Etage 3 Zimmer 17, 31177 Harsum, während der Öffnungszeiten (Mo., Mi., Do., Fr. von 08:30-12.00 Uhr sowie Mo. 14:00-18:00 Uhr und Do. 14:00-17:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.