Die Gemeinde Harsum informiert ihre Bürgerinnen und Bürger.


Abgabenveranlagung, Verbrauchsgebührenabrechnung, Grundsteuerreform und Notfallinformationen


Die Abgabenveranlagung für das Jahr 2024 hat begonnen, und es besteht die Möglichkeit, sich über die geltenden Regelungen zu informieren und die Verpflichtungen im Rahmen der Abgabenveranlagung zu beachten.

Parallel dazu erfolgt die Verbrauchsgebührenabrechnung für das Jahr 2023, bei der Haushalte detaillierte Informationen zu ihren Verbrauchskosten erhalten und Fragen mit den Ansprechpartnern der Gemeinde klären können.

Die Gemeinde informiert auch über bevorstehende Änderungen im Rahmen der Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die Bürgerinnen und Bürger werden über die Reform und mögliche Auswirkungen auf ihre Grundsteuer informiert.

Darüber hinaus stellt die Gemeinde ein Informationsblatt für Notfallsituationen bereit, das praktische Hinweise und Kontaktdaten enthält, um sich angemessen in Notsituationen zu verhalten und Unterstützung zu erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie hier »

Bei Rückfragen und für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.


Infoschreiben an alle Empfänger von Steuer- und Gebührenbescheiden


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden erhalten Sie Erläuterungen zu den von der Gemeinde Harsum versandten Bescheiden.


Veränderungen ab 2024 bei der:

 - Schmutzwasserbeseitigung                  Erhöhung von 3,39 € auf 3,53 € je m³

 - Wasserbenutzungsgebühr                    unverändert 2,02 € je m³ zzgl. 7 % Umsatzsteuer

 - Niederschlagswassergebühr:              Senkung von 4,49 € auf 4,02 € je 10 m²


Veränderungen ab 2024 bei der:

- Grundsteuer A:                                    Erhöhung von 380 v. H. auf 410 v. H.

- Grundsteuer B:                                    Erhöhung von 380 v. H. auf 410 v. H.

- Gewerbesteuer:                                   Erhöhung von 380 v. H. auf 410 v. H.

- Hundesteuer:                                       1. Hund 72,00 €

                                                                          2. Hund Erhöhung von 72,00 € auf 84,00 €

                                                                          3. Hund und jeder weitere Hund von 72,00 € auf 120,00 €

                                                                          1. gefährlicher Hund 360,00 €

                                                                          2. gefährlicher Hund 420,00 €

                                                                          3. gefährlicher Hund und jeder weitere jeweils 540,00 €

 

Ich möchte Sie bitten, folgende Details zu berücksichtigen:

Hundesteuer

Bitte vergessen Sie nicht, die Anschaffung eines Hundes oder Veränderungen rechtzeitig anzuzeigen. Bitte beachten Sie die folgenden gesetzlichen Vorschriften zur Hundehaltung:

  1. Kennzeichnungspflicht durch elektronisches Kennzeichen (Chip, Transponder)
  2. Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  3. Anmeldung im zentralen Register des Landes Niedersachsen
  4. Sachkundenachweis der Hundehalterin/des Hundehalters

Auskunft über die einzelnen gesetzlichen Regelungen erhalten Sie bei der Gemeinde Harsum.


Gebühr für Niederschlagswasserbeseitigung

Die Gebühr wird gesenkt und beträgt für den Kalkulationszeitraum 2024 – 2025 =4,02 € je 10 m².

Änderungen der überbauten und befestigten Flächen, z. B. durch Schaffung von PKW-Stellplätzen oder anderer Flächenversiegelungen teilen Sie der Kämmerei bitte rechtzeitig mit; sie werden mit Wirkung vom 1. Januar des folgenden Jahres gebührenmäßig berücksichtigt.

Der Vordruck ist in der Gemeindeverwaltung zu erhalten oder auf der Homepage der Gemeinde Harsum unter www.harsum.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Formulare zu finden.

Im Zuge der Grundsteuerreform auf den 01.01.2025 wird die Gemeinde Harsum auch stichprobenartig die Angaben zu den überbauten und befestigten Grundstücksflächen überprüfen.


Gebühr für Schmutzwasserbeseitigung

Die Schmutzwassergebühr ist neu kalkuliert worden und beträgt für den Kalkulationszeitraum 2024 – 2025 = 3,53 € je m³

Nutzung von Brunnen- oder/und Regenwasser

Wenn Sie auf dem Grundstück selbst Wasser fördern oder gewinnen (Brunnenwasser, Regenwasser) und als Brauchwasser nutzen wollen, z.B. für die Spülung von WC´s , sind Sie verpflichtet, dieses dem Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim, Ludolfingerstr. 2, 31134 Hildesheim, anzuzeigen.

Das gilt auch für bereits installierte Anlagen.

Ferner sind die entsprechenden Wassermengen, die in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden, über eine Messeinrichtung (Wassermesser) zu erfassen. Sie sind der Gemeinde mitzuteilen und müssen als Abwasser abgerechnet werden.


Wasserbenutzungsgebühr

Die Wasserbenutzungsgebühr beträgt unverändert für den Kalkulationszeitraum 2024 – 2025 = 2,02 €/cbm

zzgl. 7 % Umsatzsteuer.

Häufig wird jedoch auch Frischwasser für andere Zwecke (Berieselung des Rasens, Gießen der Gartenbeete, Befüllen von Swimmingpools oder Gartenteiche) entnommen und gelangt nicht in die Abwasserkanalisation. Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche zentrale Schmutzwasseranlage gelangen, werden auf Antrag nach § 14 Abs. 4 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung abgesetzt. Der Nachweis kann durch Einbau eines 2. Wassermessers ermittelt werden. Der 2. Wassermesser unterliegt ebenso wie der Hauptwassermesser den Vorschriften des Eichgesetzes (§ 39 des Eichgesetzes vom 11.07.1969 in Verbindung mit § 4 der Verordnung über die Eichpflicht von Messgeräten). Danach müssen alle Kaltwasserzähler geeicht sein und sind zum Ablauf eines Eichdatums, spätestens alle sechs Jahre zu erneuern bzw. nachzueichen.

Es werden nur noch Wassermengen bei der Berechnung der Abwassergebühr abgesetzt, die über Wassermesser mit gültiger Eichung bezogen wurden. Bitte achten Sie darauf, dass der 2. Wassermesser turnusmäßig zum Ablauf der Eichzeit ausgewechselt wird.

Hinsichtlich näherer Details wird auf das Merkblatt hingewiesen, welches auf der Homepage der Gemeinde Harsum unter www.harsum.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Formulare abgerufen werden kann.


Rückfragen zu den Gebühren und Steuern

Für Rückfragen stehen Ihnen gern zur Verfügung:

  1. für Harsum                                           Frau Fromm (Durchwahl 405-126) und
  2. für alle übrigen Ortschaften    Frau Arndt   (Durchwahl 405-127)


Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform 01.01.2015

 

Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform 01.01.2025 haben alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dem Finanzamt in den letzten Wochen und Monaten eine Grundsteuererklärung je wirtschaftlicher Einheit übermittelt.
Nach Überprüfung der Grundsteuererklärung übersendet das Finanzamt zwei Bescheide:

  • Den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 01.01.2022 und
  • den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025, der auch an die Kommunen weitergeleitet wird.


Die Gemeinde Harsum erhält somit lediglich pro Grundstück/ wirtschaftlicher Einheit einen Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025 vom Finanzamt mitgeteilt. An diesen Grundsteuermessbetrag ist die Gemeinde gebunden! Änderungen an dem Grundsteuermessbetrag kann ausschließlich das Finanzamt vornehmen! Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre vom Finanzamt erhaltenen Bescheide prüfen und ggf. beim Finanzamt Änderungen beantragen.

Im Januar 2025 erhalten sie dann von der Gemeinde den neuen Grundsteuerbescheid über die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer. Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis für die Gemeinde aufkommensneutral sein. Gleichwohl ist durch die Reform mit Belastungsverschiebungen zu rechnen. Das kann zu einem Mehr oder auch zu einem Weniger an Steuern für den Einzelnen führen.

Das nachfolgende Beispiel zur Grundsteuer B mit fünf Grundstücken verdeutlicht die Verschiebung innerhalb der Steuerlast:

Grundstücke

A

B

C

D

E

Summe

 

 

 

 

 

 

 

aktueller Grundsteuermessbetrag:

100 €

100 €

160 €

190 €

290 €

840 €

aktueller Hebesatz 2024:

410%

410%

410%

410%

410%

410%

 

 

 

 

 

 

 

aktuell zu zahlende Grundsteuer:

410 €

410 €

656 €

779 €

1.189 €

3.444 €

 

 

 

 

 

 

 

neuer Grundsteuermessbetrag:

60 €

110 €

90 €

90 €

310 €

660 €

neu zu ermittelnder Hebesatz 2025:

522%

522%

522%

522%

522%

522%

 

 

 

 

 

 

 

neu zu zahlende Grundsteuer:

313 €

573 €

470 €

470 €

1.618 €

3.444 €

 

 

 

 

 

 

 

Auswertung:

 

 

 

 

 

 

Mehrzahlung (+) Minderzahlung (-)

-97 €

+163 €

-186 €

-309 €

+429 €

0 €


Das Beispiel zeigt die Belastungsverschiebung klar auf. Bei den Grundstücken A, C und D fällt ab dem 01.01.2025 weniger Grundsteuer an, bei den Grundstücken B und E steigt die Grundsteuer. Das gesamte Grundsteueraufkommen ist für die Gemeinde neutral (3.444,-€).
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein vereinfachtes Beispiel mit lediglich fünf Grundstücken handelt. Der für das Beispiel ermittelte Hebesatz 2025 von 522% erlaubt keine Rückschüsse auf den tatsächlich festzustellenden Hebesatz ab 2025.

Die Gemeinde Harsum muss bei der Ermittlung des neuen Hebesatzes rund 5.000 Grundsteuermessbeträge erfassen und ist dabei auf einen verlässlichen Datenbestand angewiesen, der erst Mitte 2024 vorliegt. Daher führen insbesondere die Nichtabgabe von Grundsteuererklärungen und Schätzungsbescheide zu größeren Ungenauigkeiten bei der Ermittlung des neuen Hebesatzes.

Sollten Sie Ihre Grundsteuererklärung auf den 01.01.2025 noch nicht abgegeben haben, bitte ich Sie dieses schnellstmöglich nachzuholen. Sie helfen dadurch nicht nur Ihrer Gemeinde auf einen genauen Datenbestand zurückgreifen zu können, sondern vermeiden auch die Festsetzung von weiteren Verspätungszuschlägen durch das Finanzamt (monatlich 25,- €).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


Wunnenberg