Mähroboter dürfen nur tagsüber betrieben werden, um Verletzungen der Tiere zu vermeiden.
Der Betrieb ist in folgenden Zeiten verboten:
01.03.-31.08., täglich von 18.00 - 07.00 Uhr
01.09.-31.10., täglich von 17.00 - 08.00 Uhr
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Hildesheim hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um Igel und Amphibien vor Mährobotern zu schützen.
Diese Verfügung tritt am 9. April in Kraft und gilt für den gesamten Landkreis außer der Stadt Hildesheim.
Ziel ist es, Gartenbesitzer für den Artenschutz zu sensibilisieren und den Bestand der geschützten Tiere zu sichern. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
11. April 2025