Fach- und Verwaltungsausschüsse der Gemeinde
Was ist ein Fachausschuss?
Fachausschüsse werden vom Rat gebildet, um Beschlüsse vorzubereiten.
Die Ausschüsse leisten die Vorarbeit. Hier werden die Beschlussvorlagen erstellt, diskutiert und ausgearbeitet, die dann dem Gemeinderat vorgelegt werden.
Der Rat kann außer Ratsmitgliedern auch andere Personen in einen Ausschuss berufen (zum Beispiel Fachberaterinnen oder sehr sachkundige Bürgerinnen und Bürger), diese haben dann aber kein Stimmrecht.
Fachausschüsse können vom Rat jederzeit aufgelöst und neu gebildet werden. Die Sitzungen beginnen immer mit einem öffentlichen Teil. Die Ratsmitglieder können auch an nicht öffentlichen Sitzungen der Fachausschüsse teilnehmen.
Die Fachausschüsse gelten − im Gegensatz zum Verwaltungsausschuss − nicht als eigenes Organ der Gemeinde.
Der Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss ist ein Organ der Gemeinde.
Weiterhin kann er sich dem Bürgermeister gegenüber im Einzelfall die Entscheidung über Geschäfte der laufenden Verwaltung vorbehalten und entscheidet in solchen Angelegenheiten auch dann, wenn der Bürgermeister sie ihm zur Entscheidung vorlegt. Ferner nimmt er die ihm vom Rat zur Entscheidung delegierten Aufgaben wahr, wozu vor allem die Kontrolle der Verwaltung gehört.
Er bereitet die Ratsbeschlüsse vor und entscheidet über Widersprüche in Angelegenheiten der Gemeinde. Er prüft Einwohneranträge und Bürgerbegehren.
Der Verwaltungsausschuss ist außerdem immer dann zuständig, wenn kein anderes Organ zuständig ist.