Service A - Z
Wie bieten Ihnen eine Reihe von Dienstleistungen online und rund um die Uhr an, d. h. Sie können diese Dienstleistungen zuhause an Ihrem Computer durchführen. Teilweise ersparen Sie sich damit den Gang in das Rathaus bzw. in das Standesamt.
Wir arbeiten ständig daran, das Angebot für Sie zu erweitern und zu verbessern. Allerdings können wir Ihnen keinen Komplett-Service anbieten, da für bestimmte Dienstleistungen aus rechtlichen Gründen eine persönliche Vorsprache im Rathaus bzw. im Standesamt zwingend erforderlich ist.
Die folgenden Leistungen sind unter Umständen bei anderen Behörden zu beantragen. Dies erfahren Sie aber direkt in der jeweiligen Beschreibung der Leistung.
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Leistungen nach Lebenslagen
Bürgerservice
Wichtiger Hinweis: Ein erweitertes Führungszeugnis kann online nicht beantragt werden!
Welche Voraussetzungen gibt es für die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses?
Das erweiterte Führungszeugnis wird nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) nur ausgestellt, wenn
- eine gesetzliche Bestimmung dies vorsieht, oder
- wenn die Vorlage benötigt wird für eine (auch ehrenamtlich ausgeübte) kinder- und jugendnahe Tätigkeit (Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Ausbildung) oder eine solche mit vergleichbaren Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Minderjährigen.
Das erweiterte Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn als der für das Bundeszentralregister zuständigen Behörde ausgestellt. Für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses haben die Betroffenen daher nach § 30a BZRG einen schriftlichen Nachweis beizufügen, dass die Vorlage aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes notwendig ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Einschränkung der Rechte der Betroffenen verhältnismäßig bleibt, d. h. sich auf bestimmte (insbesondere kinder- und jugend-) schutzrelevante Bereiche beschränkt. So soll im Interesse der Betroffenen ein Missbrauch für andere Zwecke vermieden werden.
Der Antrag auf Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses kann unmittelbar online über das Internet beim BfJ gestellt werden:
Es kann aber auch weiterhin persönlich bei der Meldebehörde beantragt werden. Für das erweiterte Führungszeugnis wird im Voraus eine Gebühr in Höhe von 13 Euro fällig. Die Gebühr wird nicht erhoben, wenn das Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird.
Gewerbeangelegenheiten
Standesamt
Urkunden sind über die Online-Anwendung bestellbar, wenn die Beurkundung beim Standesamt Harsum vorgenommen wurde. Zum Standesamtsbezirk gehören die Ortschaften Adlum, Asel, Borsum, Harsum, Hönnersum, Hüddessum, Machtsum und Rautenberg, Klein Förste erst ab März 1974. Klein Förste gehörte vor 1974 zum Standesamtsbezirk Groß Förste heute Standesamt Giesen.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Urkunde / einer Abschrift beträgt 15,00 Euro. Für jede weitere gleiche Urkunde beträgt sie 7,50 Euro. Nur für Rentenzwecke sind Urkunden/Abschriften gebührenfrei. Dann wird der Verwendungszweck allerdings auch auf der Urkunde vermerkt. Die Zahlung können Sie abschließend sicher per Kreditkarte, giropay, Lastschrift, PayPal und paydirekt durchführen.