Das Schiedsamt
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen Schiedspersonen wahr, sie werden vom Rat der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der Direktor des zuständigen Amtsgerichtes bestätigt und verpflichtet die Schiedspersonen und übt die fachliche Dienstaufsicht aus. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet, ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Wann kann das Schiedsamt helfen?
Bei einigen Vergehen verweist die Staatsanwaltschaft aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses bei der Strafverfolgung auf die Privatklage. Als Prozessvoraussetzung bei diesen Privatklageverfahren ist es obligatorisch, vor Klageerhebung ein Sühne- bzw. Schlichtungsverfahren durchzuführen.