Sicherheit und Ordnung
Herzlich Willkommen beim Ordnungsamt der Gemeinde Harsum.
Das Ordnungsamt ist Ihr richtiger Ansprechpartner bei Fragen der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung - für alle Einwohner, Verkehrsteilnehmer und Gewerbetreibende.
Vom Anbringen von Plakaten über das Abbrennen von Feuerwerk bis hin zum Ungezieferbefall.
Bei diversen Anliegen steht Ihnen das Ordnungsamt rat- und hilfesuchend zur Seite.
Nachfolgend haben wir Ihnen einige Alltagssituationen aufgelistet, in denen mitunter Rechtsunsicherheit herrscht.
Abgemeldete Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge und andere Fortbewegungsmittel, welche nicht mehr für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind, dürfen auf Straßen, Parkplätzen oder ähnlichen Anlagen nicht abgestellt werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt, falls sie nach vorheriger Aufforderung durch das Ordnungsamt nicht entfernt wurden. Die Kosten trägt in der Regel der Fahrzeughalter.
Abfallentsorgung
Abfallreste auf privaten und öffentlichen Flächen zu entsorgen bzw. zurückzulassen ist verboten. Sollten Sie "wilde Müllkippen" entdecken, so zögern Sie nicht und wenden sich umgehend an das Ordnungsamt.
Abbrennen von Feuerwerk
Das Abbrennen von Feuerwerk in der Zeit vom 02.01. bis 30.12. bedarf einer Erlaubnis der Ordnungsbehörde. Voraussetzungen richten sich nach der Klasse des Feuerwerks sowie dem Ort und der Dauer des Abbrennens.
Ein Online-Formular um eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, finden Sie hier.
Halteverbotsschilder für den Umzug
Wenn Sie beabsichtigen umzuziehen und am Tag des Umzuges ausreichend Platz für Transporter und ähnliches sicherstellen möchten, können Sie ein befristetes Halteverbot erwirken. Zuvor muss jedoch eine Genehmigung beim Landkreis Hildesheim eingeholt werden.
Hunde
Tierbesitzer/-innen müssen ihre Tiere von fremden Grundstücken fernhalten. Des Weiteren haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Straßen und öffentliche Anlagen nicht durch Exkremente der Tiere verunreinigt werden. Bei einem Verstoß kann der Eigentümer vom Hundebesitzer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen.
Bei Fragen zur Hundesteuer finden Sie hier die richtigen Ansprechpartnerinnen.
Kaugummi, andere Lebensmittelreste und Zigarettenstummel
Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Harsum ist jede Verunreinigung und Beschädigung von Straßen, Bürgersteigen und anderen Anlagen verboten. Insbesondere das
Hinterlassen von Abfällen jeglicher Art (z. B. Kaugummis und Zigarettenstummel).
Kinderspielplätze
Kinderspielplätze dienen nur dem Aufenthalt von Kindern bis zu einem gewissen Alter. In der Regel liegt das Maximum zwischen 12 - 14 Jahren. Außer den Kindern dürfen auf den Spielplätzen nur Aufsichtspersonen anwesender Kinder verweilen. Zudem gilt ein striktes Verbot Glas jeglicher Art, Metallteile und Dosen zu zerstören oder diese einzugraben. Weiterhin ist es verboten, mit Fahrrädern oder motorbetriebenen Fahrzeugen auf den Kinderspielplätzen zu fahren. Hiervon ausgenommen sind Kinderfahrräder bis zu einer Größe von 20-Zoll sowie motorisierte Krankenfahrstühle. Tiere dürfen in der Regel nicht mitgeführt werden. Eine Benutzung der Spielplätze inkl. der verbauten Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Zudem ist die Beschilderung der Spielplätze zu jederzeit zu beachten.
Lärm- und Geruchsbelästigung
Belästigungen durch Lärm oder Geruch können grundsätzlich beim Ordnungsamt angezeigt werden. Grundsätzlich kann auch eine Anzeige bei der zuständigen Polizei erfolgen. Eine Anzeige beim Ordnungsamt hat nach Möglichkeit schriftlich zu erfolgen. Wichtige Angaben hierbei sind der Ort, der Tag und das Datum der Belästigung bzw. Störung, die Benennung des Störers sowie Angaben zu möglichen Zeugen. Der Anzeigende hat für mögliche Rückfragen mindestens seinen Namen und seine Anschrift mitzuteilen.
Obdachlosenwesen
Die Gemeinde Harsum errichtet und unterhält Obdachlosenunterkünfte. Als Benutzer können Familien und Personen, die obdachlos oder von der Obdachlosigkeit unmittelbar bedroht sind oder die Familien und Personen, die in gesundheitsschädlichen oder gefährdeten Unterkünften leben, aufgenommen werden.
Parken
Das Ordnungsamt überwacht den ruhenden Verkehr. Bei Verkehrsverstößen (z. B. Falschparken) werden Verwarnungsgelder erhoben oder es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs beruht auf einer interkommunalen Zusammenarbeit.
Bei Fragen wenden Sie sich hier an den richtigen Ansprechpartner.
Plakatieren/Graffiti
Es ist verboten, Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Veranstaltungsmaterial und sonstiges Werbematerial anzubringen oder genehmigte Werbeflächen durch Überkleben, Übermalen oder in sonstiger Art zu bedecken.
Dieses Verbot gilt nicht für genehmigte Nutzflächen oder bauaufsichtsrechtlich genehmigte Werbeanlagen.
Ratten- und Ungezieferbefall
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihren Grundbesitz frei von Schädlingen zu halten.
Sollten Sie Ratten oder andere Schädlinge feststellen, so melden Sie dies unverzüglich hier.
Sondernutzungserlaubnis
Im Gemeindegebiet besteht die Möglichkeit, für öffentliche Flächen eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Unter Sondernutzung können beispielsweise Freischankflächen eines Gastronomiebetriebes, Werbeaufsteller oder Plakate fallen.
Straßenreinigung
Grundstücksbesitzer/-innen, deren Grundstücke an öffentlichen Straßen angrenzen, sind zur Straßenreinigung einschließlich Winterdienst verpflichtet. Insbesondere zählt dazu die Beseitigung von Schmutz, Wildkräutern, Gras, Laub, Papier, Schlamm und weiterem Unrat jeglicher Art sowie die Entfernung von Schnee, Eis und Glätte.
Urinieren in der Öffentlichkeit
Das Urinieren in der Öffentlichkeit (sog. "Wildpinkeln") ist eine Ordnungswidrigkeit und wird folglich mit einem Bußgeld geahndet. Hierbei ist es unrelevant, ob sich Bürger/-innen tatsächlich belästigt bzw. gestört fühlen. Der Straftatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses kann unter Umständen ebenfalls durch "Wildpinkeln" erfüllt werden.