Bauplätze

Bauplätze in der Gemeinde Harsum

Baugebiet "An der Filderkoppel" 
Borsum

Die Gemeinde Harsum befindet sich aktuell in der Vorbereitung zur Vermarktung der Bauplätze im Baugebiet "An der Filderkoppel" in Borsum.
Zum Jahreswechsel 2024 / 2025 sind die ersten Grundstücke vergeben worden und die Vorbereitung der entsprechenden Kaufverträge hat begonnen. 

Da mehr Bauplatzbewerbungen als Grundstücke vorliegen, erfolgt die Vergabe der Bauplätze nach sozialen Kriterien gemäß des vorab festgelegten Bewertungskatalogs. Stehen Sie auf der Warte- und Bewerberliste für das Baugebiet in Borsum werden Sie entsprechend dieser Reihenfolge von der Gemeinde Harsum kontaktiert und erhalten nach einer Terminvereinbarung durch die Gemeinde die Möglichkeit zur Auswahl eines Grundstücks. 


Baugebiet "Am Beygraben"
Hönnersum

Für das Baugebiet in Hönnersum ist der Abschluss der Erschließungsmaßnahme für Winter 2024 geplant.  Sobald es zu einer Vermarktung dieser Baugebiete kommt, werden Sie per E-Mail von uns kontaktiert, wenn Sie Ihr Interesse für diese Ortschaften hinterlegt und der ggf. notwendigen Weitergabe Ihrer Daten zugestimmt haben.



Künftige Baugebiete / Bauplätze
Für den Erwerb künftiger Bauplätze können Sie Ihr Interesse hinterlegen. Die Gemeinde Harsum führt eine Bewerberliste. Für die Eintragung in die Liste nutzen Sie bitte das unten stehende Formular.

Bewerberliste Bauplätze

Berücksichtigung bei der Vermarktung von Bauplätzen in der Gemeinde Harsum


Bitte tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten ein.

Anrede
Vorname
Nachname
Strasse / Hausnummer
PLZ
Ort
Telefonnummer
Mobilfunknummer

Bitte berücksichtigen Sie mein Baugesuch für die folgenden Ortschaften:

Mindestens eine Auswahl ist Pflicht


Da künftige Baugebiete auch durch die Harsumer Baulandentwicklungsgesellschaft (HABEG), eine gemeinsame Gesellschaft der Gemeinde Harsum und der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine, entwickelt werden, ist auch eine Rückmeldung zur Weitergabe Ihrer persönlichen Daten erforderlich. Wenn Sie der Weitergabe an Dritte nicht zustimmen, können ihre Daten im Falle einer Baugebietsentwicklung durch die HABEG bei der Vergabe von Bauplätzen nicht berücksichtigt werden.