Bebauungspläne

Bebauungspläne

Sie möchten wissen, welche baulichen Anlagen Sie auf Ihrem jetzigen oder künftigen Grundstück errichten dürfen? Dann schauen Sie bitte vorab nach, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt und welche Inhalte er festsetzt. Beispielhaft können folgende Regelungen in einem Bebauungsplan festgelegt werden:

·          Welche Nutzung ist auf dem Grundstück erlaubt? (z. B. Wohnen, Gewerbe oder Landwirtschaft)

·          Wie viel darf auf dem Grundstück gebaut werden? (z. B. Anzahl der Geschosse, Versiegelung auf dem Grundstück)

·          Wie darf gebaut werden? (z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, freistehend oder angebaut an benachbarte Gebäude)

Ein Bebauungsplan wird in einer Gemeinde als Satzung beschlossen und gilt für alle Grundstücke, die im Geltungsbereich des Planes liegen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Harsum oder den Landkreis Hildesheim.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die Bebauungspläne der Gemeinde Harsum unterteilt nach den Ortschaften. Für eine grafische Darstellung öffnen Sie bitte das frei zugängliche Geoportal des Landkreises Hildesheim. Dort sind die Geltungsbereiche der Bebauungspläne dargestellt. Auf einen Blick können Sie erkennen, ob für das gewünschte Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt.

Es kann immer wieder vorkommen, dass die aktuellsten Planwerke noch nicht dargestellt werden. Das liegt daran, dass die Planwerke immer wieder bearbeitet und aktualisiert werden. 

Bebauungspläne der Ortschaften

Flächennutzungsplan Gemeinde Harsum


34. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harsum

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Planzeichnung